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Planungssicherheit auch nach Ablauf der AbZ

Information zum Stand der baurechtlichen Herstellung und Prüfung von BRESPA®-Decken

Planungssicherheit auch nach Ablauf der AbZ

Information zum Stand der baurechtlichen Herstellung und Prüfung von BRESPA®-Decken

Im Rahmen des bevorstehenden formalen Gültigkeitsablauf der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für die „Verwendung von Spannbeton-Hohlplatten nach DIN EN 1186:2011-12 und DIN EN 1992-1-1:2011-01 System BRESPA“ wurde an uns in den letzten Tagen mehrfach die Frage heran getragen, wie hier weiter verfahren wird.

Zusammenfassend muss hier nochmals deutlich gemacht werden, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Bauproduktenverordnung von 2014 die bis dahin geltenden bauaufsichtlichen Zulassungen keine Rechtsgültigkeit mehr besitzen.

Damit ist für die Verwendbar- bzw. Anwendbarkeit von Spannbeton-Hohlplatten keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. kein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis mehr erforderlich.

Mit Inkrafttreten der EU-Bauprodukten-Verordnung wurde die bis dahin geltende Bauprodukten-Richtlinie abgelöst. Gegenstand der EU-Bauprodukten-Verordnung sind harmonisierte Bauprodukte. Im Falle der Spannbeton-Hohlplatten ist dies die deutsche Fassung der DIN EN 1168:2005+A3:2011.

Auf der Grundlage der harmonisierten Bauprodukten-Richtlinie, erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung (DoP) und kennzeichnet sein Produkt mit einem CE-Kennzeichen. Damit erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit den entsprechenden Leistungsanforderungen im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke, welche u.a. in den jeweiligen Landesbauordnungen öffentlich-rechtlich geregelt sind.

Siehe hierzu u.a. die DIBt-Miteilungen vom 10.10.2016, Ausgabe 2016/1, über die Änderungen der Bauregelliste A Teil 1, Teil 2 und der Bauregelliste B Teil 1, in welcher das o.g. Urteil des EuGH bereits umgesetzt wurde.

Unabhängig von den o.g. Reglungen bleiben die materiellen Anforderungen an unser Produkt  weiterhin bestehen. Neben der selbstverständlichen Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Regeln und Vorschriften, ist also weiterhin davon auszugehen, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen - neben der werkseigenen Produktionskontrolle und der  Weiterführung einer Fremdüberwachung auf Basis der ehemaligen Ü-Kennzeichnung – voll erfüllt werden.

Bezüglich der Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen haben die deutschen Hersteller als sogenannte freiwillige Herstellerangabe die „Industrierichtlinie Spannbeton-Fertigdecken“ initiiert.

Neben den inhaltlichen Vorgaben der „alten“ allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind hier u. a. die Ergebnisse von entsprechenden Gutachterlichen Untersuchungen der H+P Ingenieure GmbH – Spannbeton-Fertigdecken nach Zulassung des DIBt und DIN EN 1168 – Hintergründe und Vergleiche zum Querkraftnachweis (siehe Bauingenieur 91 (2016) Heft 11) eingeflossen, welche somit dem sogenannten Stand der Technik entsprechen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine bauaufsichtliche Prüfung auch weiterhin nach den Berechnungsverfahren der „alten“ abZ – also unabhängig von ihrer Geltungsdauer erfolgen kann.

Im Rahmen der sich z.Zt. in Arbeit befindlichen DAfStb-Richtlinie „Bauteile aus Fertigteil-Hohlplatten nach DIN EN 1168 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA" werden auch die Reglungen bzw. Berechnungsverfahren, welche im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen zum Thema „Querkraftbemessung von Spannbeton-Fertigdecken bei biegeweicher Lagerung …“ vom Bundesverband Spannbeton-Fertigdecken e.V bzw. von der Forschungsgesellschaft VMM-Spannbetonplatten GBR beauftragt wurden, als eine rechtlich anerkannte Dokumentation bzw. als eingeführte technische Regel betrachtet werden. Die damit dann bestehende Planungssicherheit wird nicht nur die Akzeptanz des Produktes Spannbeton-Hohlplatte weiter erhöhen, sondern auch eine Übersicht von anerkannten Berechnungsverfahren darstellen.

Wir versichern weiterhin all unseren Geschäftspartnern, dass unsere BRESPA®-Decken nicht  nur nach den eingeführten Regeln der Technik geplant und hergestellt werden, sondern auch nach den bekannten und teilweise zusätzlichen Prüfverfahren auf den Markt gebracht werden, somit allen Sicherheitsanforderungen entsprechen und dies unter Beibehaltung unseres hohen Qualitätsniveau.

Geschäfts- und Vertriebsleitung

DW SYSTEMBAU GMBH

 

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