Loading...

Erteilung der aBG Z-15.10-368

Für die Planungssicherheit beim Einsatz von Decken und Dächern aus BRESPA®-Decken hat DW SYSTEMBAU im Herbst 2022 eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) beantragt, die vom DIBT am 3.5.2023 mit einer Geltungsdauer bis zum 14.12.24 erteilt wurde.

Diese aBG beinhaltet nationale Ergänzungen, die in der DIN EN 1992-1-1 und der Produktnorm DIN EN 1168 nicht eindeutig geregelt sind.

So erfolgt der Nachweis der biegeweichen Auflagerung in der aBG weiterhin nach der ungenauen Festlegung, dass die Ausnutzung der Querkrafttragfähigkeit maximal 50% betragen darf. Bei einer Überschreitung dieses Wertes kann mit den zuständigen Prüfinstitutionen der genauere Berechnungsansatz nach der Gutachterlichen Stellungnahme vom Ingenieurbüro Hegger + Partner GmbH vereinbart werden.

Die neue aBG finden Sie hier oder im Downloadbereich.

Zurück